Formal betrachtet ist eine Treppe ein lotrechtes Erschließungsbauteil, das uns Menschen ermöglicht, Höhenunterschiede zu bewältigen. Gerade bei repräsentativen Gebäuden können diese auch ein wichtiges Gestaltungselement sein. In Deutschland spricht man baurechtlich (nach der Norm DIN 18065) ab mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen (bzw. drei Steigungen) von einem Treppenlauf oder einer Treppe. Bei nur einer oder zwei Stufen handelt es sich lediglich um eine Stufenfolge, die beispielsweise als Hauseingangsstufe dient.
Um eine Treppe sicher und bequem begehen zu können, unterliegt sie einer sog. Schrittmaßformel: Einmal die Auftrittsfläche in cm + zweimal die Steigungshöhe in cm = 63 cm. Das ist die gebräuchliche Schrittlänge eines Menschen.
Die nun folgenden Bilder geben einen kleinen Einblick zu dem Thema „Treppen“. Erkennen Sie alle Orte wieder?
Das letzte Foto ist erneut ohne Angabe der Örtlichkeit versehen. Dieses ist bereits das Rätsel Nr. 7 des diesjährigen Bilderrätsels. Machen Sie mit, es gibt auch dieses Mal etwas zu gewinnen. Viel Glück.






















Fotonachweis:
Abbildung 21 Bärbel Hoffmann
Abbildung 1 bis 20 und 22 Bärbel Schiewer
